F-Gas Beratung & Compliance-Support

Individuelle Lösungen
Sonderfälle & Ausnahmen
Kostenlose Erstberatung

Unsere Beratungsfelder

Umfassende Expertise für alle Aspekte der F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573

Verordnungsberatung

Interpretation und Anwendung der EU-Verordnung 2024/573 auf Ihre spezifische Situation. Klärung rechtlicher Anforderungen und praktische Umsetzungshilfe.

Sonderfälle & Ausnahmen

Expertenwissen für komplexe Sachverhalte: Ausnahmeregelungen, Übergangsfristen, atypische Produkte, grenzüberschreitende Sonderfälle und unklare Zuständigkeiten.

Compliance-Prüfungen

Analyse Ihrer aktuellen Prozesse auf Compliance-Lücken. Identifikation von Risiken und Entwicklung von Maßnahmen zur Einhaltung aller Vorgaben.

Strategische Planung

Langfristige Compliance-Strategien und Phase-Down-Planung. Vorbereitung auf zukünftige Verschärfungen und Optimierung Ihrer F-Gas-Prozesse.

Schulungen & Workshops

Praxisnahe Schulungen für Ihre Teams: F-Gas-Grundlagen, Portal-Nutzung, Quotenmanagement, Zollabwicklung und rechtliche Anforderungen.

Laufende Begleitung

Kontinuierliche Compliance-Begleitung als verlässlicher Partner. Wir stehen Ihnen bei allen Fragen zur Verfügung und unterstützen Sie proaktiv.

EU-Bevollmächtigter (Only Representative)

Vertretung für Nicht-EU-Hersteller nach Art. 18 Verordnung (EU) 2024/573 – volle Compliance-Verantwortung aus einer Hand, ohne eigene EU-Niederlassung.

Wann brauchen Sie unsere Beratung?

Typische Situationen, in denen unsere Expertise weiterhilft

Erstmaliger F-Gas Import/Export

Sie importieren oder exportieren erstmalig F-Gas-haltige Produkte und benötigen Orientierung zu Registrierung, Quoten und Zollprozessen.

Unsicherheit bei GWP-Berechnung

Sie sind unsicher, wie GWP-Werte korrekt berechnet und in CO₂-Äquivalenten angegeben werden müssen.

Zollprobleme bei Deklaration

Ihre Sendungen werden am Zoll aufgehalten oder es gibt Unklarheiten bei der korrekten Deklaration von F-Gas-Produkten.

Fragen zu Ausnahmeregelungen

Sie vermuten, dass für Ihre Produkte oder Situation Ausnahmeregelungen gelten könnten, sind aber unsicher.

Vorbereitung auf Behördenprüfung

Sie wurden zu einer Prüfung durch Behörden angekündigt und möchten sicherstellen, dass alle Unterlagen vollständig sind.

Strategische Phase-Down-Planung

Sie möchten sich langfristig auf sinkende Quotenmengen vorbereiten und alternative Strategien entwickeln.

Komplexe Unternehmensstrukturen

Mehrere Standorte, Tochtergesellschaften oder grenzüberschreitende Aktivitäten erfordern koordinierte Compliance-Strategien.

Schulungsbedarf im Team

Ihr Team benötigt fundiertes Wissen zu F-Gas-Themen, um eigenständig mit der Verordnung arbeiten zu können.

Ihre Situation ist nicht dabei?

Kein Problem – wir beraten Sie individuell zu allen F-Gas-Themen

EU-Bevollmächtigter (Only Representative) für Nicht-EU-Unternehmen

Marktzugang zur EU ohne eigene Niederlassung – rechtssicher nach Art. 18(1) Verordnung (EU) 2024/573

Rechtsgrundlage: Artikel 18 Absatz 1 Verordnung (EU) 2024/573

Quoten werden nur an Hersteller oder Importeure vergeben, die entweder eine Niederlassung in der Union haben, oder einen in der Union ansässigen Alleinvertreter (Only Representative) benannt haben, der die volle Verantwortung für die Einhaltung dieser Verordnung übernimmt.

Praktisch bedeutet das: Unternehmen außerhalb der EU können ohne eigene EU-Niederlassung F-Gas-Quoten beantragen, nutzen oder übertragen – vorausgesetzt, sie benennen einen qualifizierten EU-Bevollmächtigten.

Für wen ist das relevant?

  • Hersteller außerhalb der EU ohne eigene Niederlassung
  • Importeure, die F-Gas-Quoten beantragen möchten
  • Unternehmen, die Quoten nutzen oder übertragen wollen
  • Firmen ohne Interesse an einer eigenen EU-Gesellschaftsgründung

Unsere Leistung als Ihr Bevollmächtigter

  • Vollständige Registrierung im F-Gas-Portal
  • Beantragung und Verwaltung Ihrer Quoten
  • Jährliche Berichterstattung in Ihrem Namen
  • Direkte Kommunikation mit EU-Behörden

Sie möchten die EU beliefern, ohne selbst dort registriert zu sein?

Wir übernehmen die vollständige rechtliche Verantwortung als Ihr EU-Bevollmächtigter

Warum unsere Beratung?

Kompetenz, Erfahrung und persönliche Betreuung für Ihren F-Gas-Erfolg

Erfahrene Experten

Umfassende Expertise in F-Gas-Regulatorik und EU-Compliance. Wir kennen die Praxis und die rechtlichen Feinheiten.

Individuelle Lösungen

Keine Standardantworten – wir entwickeln maßgeschneiderte Lösungen für Ihre spezifische Situation und Ihr Unternehmen.

Praxisnah & Umsetzbar

Konkrete Handlungsempfehlungen statt theoretischer Konzepte. Wir helfen Ihnen bei der tatsächlichen Umsetzung.

Persönlich & Verlässlich

Fester Ansprechpartner für alle Ihre Fragen. Wir begleiten Sie langfristig und stehen Ihnen verlässlich zur Seite.

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur F-Gas Beratung

Wobei kann eine F-Gas Beratung helfen?

Unsere Beratung unterstützt Sie bei allen Fragen zur F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573: von der Erstregistrierung über Quotenmanagement und Berichterstattung bis zu Sonderfällen und Ausnahmeregelungen. Wir entwickeln mit Ihnen individuelle Lösungen für Ihre spezifische Situation.

Wie arbeiten wir zusammen?

Wir bieten flexible Beratungsformate: telefonisch, per Videokonferenz oder vor Ort. Nach einem kostenlosen Erstgespräch entscheiden Sie, ob Sie einmalige Beratung, ein Beratungsprojekt oder laufende Begleitung wünschen. Sie wählen das Format, das am besten zu Ihnen passt.

Was kostet die Beratung?

Die Kosten richten sich nach Ihrem Bedarf. Nach dem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie ein transparentes Angebot – je nach Umfang als Stundensatz oder Festpreis. So haben Sie volle Kostenkontrolle und Planungssicherheit.

Für wen ist die Beratung geeignet?

Unsere Beratung richtet sich an alle Unternehmen, die mit F-Gasen arbeiten: Importeure, Exporteure, Hersteller, Händler und Anlagenbetreiber. Egal ob Sie gerade starten oder bereits aktiv sind – wir unterstützen Sie bei allen F-Gas-Themen.

Was ist ein EU-Bevollmächtigter (Only Representative) nach der F-Gas-Verordnung?

Nach Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/573 können Unternehmen ohne Niederlassung in der EU nur dann F-Gas-Quoten erhalten und nutzen, wenn sie einen in der EU ansässigen Alleinvertreter (Only Representative) benennen. Dieser übernimmt die volle Verantwortung für die Einhaltung der Verordnung in Ihrem Namen.

Wer benötigt einen EU-Bevollmächtigten?

Alle Hersteller und Importeure ohne eigene Niederlassung in der EU, die F-Gas-Quoten beantragen, nutzen oder übertragen möchten, benötigen zwingend einen Only Representative mit Sitz in der Union – ohne diesen ist keine Registrierung im F-Gas-Portal und keine Quotenzuteilung möglich.

Welche Aufgaben übernehmen wir als Ihr EU-Bevollmächtigter?

Als Ihr Only Representative übernehmen wir die vollständige Registrierung im F-Gas-Portal, die Beantragung und Verwaltung Ihrer Quoten, die jährliche Berichterstattung sowie die Kommunikation mit den EU-Behörden. Sie erhalten einen zuverlässigen Compliance-Partner mit rechtlicher Verantwortung nach Art. 18(1) – ohne eigene EU-Niederlassung gründen zu müssen.

Mehr zur F-Gas Verordnung?

Detaillierte Informationen zur F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573, allen Artikeln, Pflichten und rechtlichen Anforderungen.

+49 1521 1895 065